Regelung der Schulferien im Kanton Bern
Seit dem Schuljahr 2010/11 legt die Erziehungsdirektion unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede die Ferienzeiten fest (gemäss Artikel 8, Absatz 3 des Volksschulgesetzes (VSG ; BSG 432.210).
Im deutschsprachigen Kantonsteil gilt der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm).
Folgende Ausnahmen sind vorgesehen:
- Februar-Ferienwoche (Sportferienwoche) ist frei wählbar (zwischen DIN-Wochen 2 bis 14).
- Bei 38 Schulwochen (Kindergarten und Primarstufe) kann eine zusätzliche Ferienwoche frei wählbar angesetzt werden.
Ferienplan der Schule Seftigen:
Klicke hier, um den Ferienplan, als pdf u öffnen: Ferienplan_24_26