Die Aufgaben der Schulleitung sind in der Lehreranstellungsgesetzgebung geregelt.
Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Leitung der Schule und/oder des Kindergartens.
Dies umfasst insbesondere:
a) die Personalführung
b) die pädagogische Leitung
c) die Qualitätsentwicklung- und Evaluation
d) die Organisation und Administration
e) die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
f) die Schullaufbahnentscheide
g) die Behandlung von Dispensationsgesuchen