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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Einführung der integrierten Schulsozialarbeit an der Schule Seftigen

Die Gemeinde Seftigen nahm in der Vergangenheit ein Angebot von ambulanter Schulsozialarbeit vom Sozialdienst Region Wattenwil in Anspruch. In Abgrenzung zur Schulsozialarbeit (SSA) nannte sich dieses Angebot «Sozialarbeit an der Schule». Dieses Angebot war hilfreich, hatte jedoch ein stark eingeschränktes Dienstleistungsangebot. Eine Sozialarbeiterin stellte ihre Dienste auf Abruf und punktuell zur Verfügung, war aber nicht vor Ort stationiert.

Integrierte Schulsozialarbeit ist an der Schule stationiert. Die schulsozialarbeitende Person ist regelmässig mit einem erheblichen Stellenpensum an der Schule präsent und gewährleistet dadurch einen direkten und niederschwelligen Zugang für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrperson und Schulleitung und die Tagesschulleitung.

Der Gemeinderat hat sich nun aufs Schuljahr 2024/25 hin dafür ausgesprochen, dass an der Schule Seftigen für eine zweijährige Pilotphase die integrierte Schulsozialarbeit eingeführt werden darf.

 

Schulsozialarbeit – Warum?

Aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen werden auch an den Schulen zunehmend soziale Probleme wahrgenommen. Die mit dem Wandeleinhergehenden, veränderten Lebensbedingungen und Werthaltungen fordern von Eltern und Lehrpersonen anspruchsvolle Erziehungsleistungen und umfassende soziale Kompetenzen. Um diese Herausforderungen anzugehen und den Erziehungsauftrag der Schule weiterhin mit gleicher Qualität zu leisten, sind neue Wege wichtig und sinnvoll. Diese neuen Wege geht die Schulsozialarbeit.

Schulsozialarbeit ist in der Mehrzahl der bernischen Gemeinden bereits nicht mehr wegzudenken. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass sie die Lehrpersonen bei gravierenden sozialen Konflikten entlastet. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung und die Tagesschulleitung und fördert die Früherkennung. Bestehende Beratungsangebote werden besser vernetzt und genutzt. So trägt die Schulsozialarbeit auch dazu bei, dass sich die Lehrpersonen vorwiegend auf das Unterrichten konzentrieren können. Natürlich werden aber auch in Zukunft belastendende Situationen trotz der Schulsozialarbeit nicht einfach verschwinden.

 

Zielgruppen und Ziele

Schülerinnen und Schüler

Die Schulsozialarbeit unterstützt die schulische, die soziale und die gesellschaftliche Integration der Kinder und Jugendlichen mittels

– Intervention: Unterstützung bei der Bewältigung kritischer Lebenssituationen.

– Früherkennung: Ungünstige sozial bedingte Entwicklungen werden frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet.

– Prävention: Soziale Kompetenzen werden gefördert, damit Kinder und Jugendliche den Anforderungen von Schule, Ausbildung und des Lebens gewachsen sind.

 

Eltern und Erziehungsberechtigte

Die Eltern werden bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützt (im Kontext von Problemen, die sich in der Schule zeigen).

 

Lehrpersonen und Schulleitung

Die Schulsozialarbeit entlastet Schul- und Tagesschulleitungen, Lehr-, Speziallehr- und schulische Betreuungspersonen von der Bearbeitung sozialer Probleme. Diese sollen sich vor allem auf ihre jeweiligen Kernaufgaben konzentrieren können.

– Die Schulleitungen, Lehr- und Betreuungspersonen werden bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen und bei der Bewältigung von Gefährdungssituationen unterstützt.

– Die Lehr- und Betreuungspersonen werden bei der Erfüllung ihrer erzieherischen Aufgaben unterstützt.

– Die Schulsozialarbeit fördert die Kooperation zwischen Schule und Fachstellen, ins-besondere zur Sozialberatung und der Jugendarbeit.

 

Tagesschule

Die Schulsozialarbeit pflegt regelmässig den Austausch mit der Tagesschule. Hierdurch wird eine gute Zusammenarbeit gefördert. Zudem erhält die Schulsozialarbeit die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler in einem freizeitspezifischen Kontext kennenzulernen. Dies fördert einen frühzeitigen Beziehungsaufbau und begünstigt eine niederschwellige Kontaktaufnahme.

 

Die schulsozialarbeitende Person untersteht dem Amtsgeheimnis und der beruflichen Schweigepflicht gemäss Datenschutzgesetzgebung.

 

Simon Hürlimann
Schulsozialarbeit

079 532 86 44

 

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